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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Die verantwortungsvolle Betreuung in allen Versicherungsfragen gehört zu unserem unternehmerischen Selbstverständnis und Leitbild. Die Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist dabei eine kompetente, umfassende und individuelle Beratung. Dazu gehört insbesondere die Empfehlung geeigneter – und falls von unseren Kunden gewünscht – auch die Berücksichtigung nachhaltiger Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.  

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Finanzanlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.  

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen

Umwelt: In Folge des Klimawandels vermehrt auftretende Extremwetterereignisse, die sich auf Lieferketten auswirken können. Soziales: Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben können etc. Unternehmensführung: Die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.  

Artikel 3 der Transparenz-Verordnung

Transparenz hinsichtlich der Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Bei der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und deren Produkten ziehen wir die Informationen in Betracht, die von den Versicherern bereitgestellt werden. Wir bieten gegebenenfalls keine Produkte von Anbietern an, die offensichtlich keine Strategie zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen verfolgen.

Im Rahmen unserer individuellen Beratung im Sinne der Kundeninteressen machen wir deutlich, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowohl Vorteile als auch Nachteile für den individuellen Kunden haben kann. Die jeweiligen Informationen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungen eines Versicherers sind in den vorvertraglichen Unterlagen enthalten. Bei allen Fragen dazu stehen wir unseren Kunden gerne vor einem möglichen Abschluss zur Verfügung.

Informationen zu Artikel 4 Abs. 5 der Transparenz-Verordnung

Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene

In unserer Beratung werden die signifikanten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer (Versicherer) nur eingeschränkt berücksichtigt. Diese Überlegungen stützen sich gegebenenfalls auf die Informationen, die von den Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden. Für die Richtigkeit dieser Informationen übernehmen wir keine Verantwortung.

Aufgrund der derzeit begrenzten Informationen der Versicherer fließen diese Aspekte zurzeit nicht standardmäßig in die Beratung ein. Auf speziellen Wunsch des Kunden können sie jedoch auf Basis der verfügbaren Daten beachtet werden. Mit einem zukünftig erweiterten Marktangebot wird die standardisierte Berücksichtigung dieser Faktoren ermöglicht.

Informationen zu Artikel 5 Abs. 5 der Transparenz-Verordnung

Transparenz der Vergütungspolitik im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung, die für die Vermittlung von Versicherungen gezahlt wird, orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den jeweiligen Anlagen verbunden sind. Dies bedeutet insbesondere, dass die Höhe der Vergütung des Produkts nicht durch die Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Informationen zu Artikel 6 Abs. 2 der Transparenz-Verordnung

Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

In der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten sowie betrieblicher Altersvorsorge (bAV) betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant, da diese bereits vom Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung durch unseren Makler (als Finanzberater gemäß der Transparenz-Verordnung) erfolgt daher grundsätzlich nicht, jedoch gerne auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.